Sicherlich sind für Euch gerade solche Dinge interessant, wenn es darum geht, wie dürft Ihr mit welchem Fahrzeug unterwegs sein. Generell gesagt ist es gar nicht so einfach die passenden Auskünfte zu bekommen. Da dies in der Regel Vorschriften sind, die in der einen oder anderen Richtung zu interpretieren sind hängt es auch immer von dem zuständigen Beamten ab, der gerade zuständig ist.
Die wichtigsten Punkte wollen wir Euch hier kurz vorstellen. Wenn Ihr genaueres wissen wollt, dann fragt den Sven oder auch direkt bei Eurer zuständigen Zulassungsstelle.

1. Grüne Nummernschilder
Fahrzeuge die mit einem Grünen Nummernschild teilnehmen sollten es bei Ihrem Finanzamt vorher bekannt geben. Wenn etwas passiert oder man in eine Kontrolle gerät muß für das Fahrzeug die Steuer für den fremd genutzten Zeitraum nachgezahlt werden.

2. Fahrzeuge bis 6 km/h
Fahrzeuge bis 6 km/h sind Zulassungs- und Versicherungs frei (für Eure Teilnahme setzen wir allerdings voaus, daß alle Fahrzeuge versichert sind). Das Fahrzeug darf Bauart-bedingt  nicht schneller als 6 km/h fahren. Es reicht nicht das Fahrzeug nur im ersten Gang zu fahren und kaum Gas zu geben, die Gänge müssen verschweißt und der Vergaser muß gedrosselt werden. Dann reicht ein Schild mit 6 km/h und die Fahrt kann beginnen.
Das Fahrzeug sollte aber schon von weitem als Hindernis erkannt werden, also kein Porsche 911 mit kleinem 6km/h Schild.(bei einer Kontrolle kann die Geschwindigkeit nachgemessen oder ein Gutachten angefordert werden.)

3. Anhänger
Anhänger die in der Betriebserlaubnis als Baubuden bezeichnet sind dürfen mit dem Nummernschild der Zugmaschiene bis 25km/m gezogen  werden  und benötigen keine eigene Zulassung. Baubuden die 2 Achsen haben können von jeder Zugmaschine gezogen werden und stellen noch keinen Fahrzeug-Zug da, es wird nur der Führerschein der Klasse 3 benötigt. Hinter einer Zugmaschine können bis zu zwei Baubuden mit einer oder zwei Achsen gezogen werden.
Anhänger die in der Betriebserlaubnis als Wohnwagen, Anhänger oder Wohnanhänger bezeichnet werden und zwei Achsen haben dürfen nur von Traktoren (Landwirt-schaftlichen Zugmaschinen )gezogen werden, ansonsten ist ein Führerschein der Klasse 2 erforderlich. Der Anhänger muß angemeldet sein.

4. Personenbeförderungen
Das befördern von Personen ist auf Anhängern nicht gestattet.

Eventuell abweichende Regelungen, die für unseren Treck gelten werden wir Euch rechtzeitig bekannt geben.

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